Art. 54-bis · D.Lgs. 209/2025

Widerrufs-Button Pflicht: Ihren E-Commerce in 10 Minuten konform machen

Seit wann ist er verpflichtend?

Seit dem 19. Juni 2026 gilt Art. 54-bis des italienischen Verbrauchergesetzbuches (D.Lgs. 209/2025), das die EU-Richtlinie 2023/2673 umsetzt. Er gilt für alle Händler, die online an Verbraucher in der Europäischen Union verkaufen.

Was riskieren Sie ohne ihn?

Bußgelder bis zu 10.000 € und die automatische Verlängerung der Widerrufsfrist von 14 Tagen auf 12 Monate und 14 Tage — ohne dass der Kunde dies verlangen muss.

Was muss Ihre Website konkret leisten?

Der Button muss sichtbar sein, während der gesamten Widerrufsfrist zugänglich und mit Formulierungen wie «Vertrag hier widerrufen» gekennzeichnet. Der Kunde stellt seine Anfrage online und erhält eine sofortige Bestätigung. E-Mails und PDF-Formulare reichen nicht mehr aus.

So werden Sie mit Returnio in 10 Minuten konform

Returnio integriert den nach Art. 54-bis konformen Widerrufs-Button direkt in Ihren Shop. Kein Entwickler, keine Code-Änderung. Sehen Sie, wie die Integration funktioniert: Jede Anfrage wird per OTP validiert, archiviert und ist nachvollziehbar.